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CORONA – COVID 19

Vorab eine Seite mit Informationen in verschiedenen Sprachen
Einige Dinge sind wichtig.
1. Kinder sind von der Erkrankung fast nicht gefährdet.
Nur etwa die Hälfte der Kinder werden überhaupt Krankheitszeichen zeigen (Fieber, Husten, Schnupfen, Durchfall). Aber sie bekommen den Virus im gleichen Ausmaß wie Erwachsene und sind damit sehr oft stumme Überträger der Krankheit.
2. Am wichtigsten ist es die Personen zu schützen, die gefährdet sind.
Kinder tragen die Krankheit nach Hause und sollten von Personen ferngehalten werden, die gefährdet sind. Dazu zählen:  Alter über 60 Jahre, hoher Blutdruck, Diabetes, Krebserkrankung unter Therapie.
Asthma zählt bisher nicht zu den Risikofaktoren. Bisher gibt es keine dokumentierten Fälle,
dass Kinder mit Risikofaktoren wie Immunsuppression Asthma oder ähnlichem schlimm erkrankt wären. Sicherheitshalber zählen sie aber zu den Risikopersonen.
3. Wie schütze ich mich, wie gehe ich mit erkrankten Personen um?
Hier ein Auszug aus den Empfehlungen des RKI:
  • zu Hause bleiben, wann immer möglich; Zimmer regelmäßig lüften
  • nicht notwendige Reisen absagen oder verschieben
  • möglichst nur für Versorgungsgänge rausgehen; Abstand von 1 bis 2 m zu anderen Personen halten
  • private Kontakte auf das Notwendigste reduzieren bzw.
  • Möglichkeiten ohne direkten/persönlichen Kontakt nutzen (Telefon, Internet etc.)
  • Risikogruppen durch Familien- und Nachbarschaftshilfe versorgen; aktiv Hilfsangebote machen
  • Umgang mit Erkrankten im Haushalt festlegen (Schlafen und Aufenthalt in getrennten Zimmern, Mahlzeiten getrennt einnehmen, räumliche Trennung von Geschwisterkindern)
  • gemeinschaftliche Treffen/Aktivitäten absagen (Vereine, Sportgruppen, größere private Feiern)
  • enge Begrüßungsrituale vermeiden (Küsschen, Händeschütteln)
  • Und zusätzlich tragen Sie vor allem in geschlossenen Räumen mit anderen Menschen (Supermarkt, öffentliche Verkehrsmittel einen Mundschutz! das wird aus dem Video japanischer Forscher leicht verständlich. Damit erklärt sich die Übertragung von Tisch zu Tisch in einem Restaurant durch die Klimaanlage die im      Ärzteblatt veröffentlicht ist.

Besonders informativ, was den weiteren Verlauf und die notwendigen Maßnahmen betrifft erklärt das “maiLab“ in ihrem Video

In diesen Bildern sieht man erstens wie ansteckend dieses Virus ist und das vor allem in geschlossenen Räumen. Aktuell befinden wir uns im steielen Anstieg der Neuerkrankungen und das kalte Klima begünstigt das Überleben des Virus auf Oberflächen. Denken Sie bitte daran nichts anzufassen und sich die Hände häufig zu waschen bzw. zu desinfizieren. Die aktuellsten Informationen zur Situation in der Stadt finden Sie unter http://www.muenchen.de/corona. In geschlossenen Räumen wie Läden und öffentliche Verkehrsmittel schützt jeder Mundschutz sowohl Sie wie auch andere.

Zusätzlich dürfte man den Sars –  Cov2 Virus mit Hitze (mind. 80° über 90 min) inaktivieren können (Dermatology (Basel) 2006.: 119-23). Das haben Forscher an Corona Viren im Rahmen der Sars Epidemie herausgefunden.

Was es bringt unterschiedlich die Vermehrung des Virus zu unterbrechen sieht man an hier

Die umfassenste Sammlung zu wissenschaftlichen Fakten bzgl. der neuen Krankheit finden Sie auf: https://rega.kuleuven.be/if/pdf_corona

Corona – Schulbesuch- Quarantäne

Das Gesundheitsamt hat eigentlich folgenden Leitfaden zum Umgang bei Erkältungssymptomen am 6.11.herausgegeben

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7061/neuer-rahmen-hygieneplan-fuer-schulen-liegt-vor.html

Aber!

aktuell herrscht vor dem Hintergrund der COVID-19 Pandemie vielerorts Verunsicherung, wenn die Kinder krank werden oder auch nur leichte Atemwegssymptome haben.
Zu ihrer besseren Information haben wir die wichtigen Regelungen hier auch kurz zusammengefasst, vorbehaltlich von aktuellen Änderungen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
Schüler, die akut grippeähnlicheSymptome zeigen, müssen zuhause bleiben (Fieber, Halsschmerzen, Ohrenschmerzen,starke Bauchschmerzen, Erbrechen, Durchfall.) Sie benötigen hierfür keine Krankschreibung für ihre Schule. Eine Bescheinigung über Kinderkrankengeld für ihren Arbeitgeber („Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes“), können wir in diesem Fall ausstellen (ggf. auch telefonisch), wenn die Kinderjünger als 12 Jahre sind.
Für Kinder in den Klassen 1-4 ist der Schulbesuch bei leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Symptomen (wie Schnupfen ohne Fieber, oder gelegentlichem Husten) erlaubt. Einärztliches Attest ist dafür nicht erforderlich.
Leider hat nun auch noch das bayerische Kultusministerium ohne Absprache mit kinderärztlichen Fachgesellschaften einen neuen „Leitfaden“ hierzu veröffentlich. Leider steht dieser Leitfaden nicht nur im Widerspruch zu den aktuellen Empfehlungen des Robert Koch Instituts, sondern stellt auch Sie als Familien vor große praktische Probleme. In den folgenden Tagen und Wochen kann es deshalb wieder dazu kommen, dass von Ihnen verlangt wird, ihr Kind bei ihrem Kinder- und Jugendarzt vorzustellen, damit dieser entscheiden soll ob nach überstandener Erkrankung ein Schulbesuchmöglich ist, also soll eine „Gesundschreibung“ erfolgen kann.
<!> Diese Gesundschreibung durch niedergelassene Kinder und Jugendärzte kann grundsätzlich nicht erfolgen, auch wenn dies fälschlicherweise so vom Kultusministerium kommuniziert wird. In diesem Fall ist das Gesundheitsamt ihr Ansprechpartner. Diese geforderte Atteste sind aus Sicht der Kinder und Jugendärzte in Bayern nicht sinnvoll (und außerdem für Sie kostenpflichtig, da kein Bestandteil der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen). Zudem kann niemand durch eine klinische Untersuchung feststellen, ob jemand ansteckend für Sars-CoV-2 ist oder nicht. Diese unnützen Arztvorstellungen stellen somit eine unnötige Belastung für Sie und ihre Kinder dar, und erhöhen sogar das Risiko sich mit Sars-CoV-2 zu infizieren. <!> Falls nach überstandener Erkrankung noch eine Abstrichuntersuchung verlangt wird, bitten wir sie sich an ihr zuständiges Gesundheitsamt bzw. die zuständige Abstrichstelle zu wenden. Ein Covid-19 Abstrich soll laut Robert Koch Institut in der aktuellen Situation nicht bei Menschen ohne Krankheitssymptome und ohne besondere Risikokonstellationen erfolgen.
Für Kinder bei denen das Gesundheitsamt eine Quarantäne verordnet, dürfen wir generell keine Krankschreibung ausstellen.
Bitte beachten sie, dass die bayerische Schulordnung bei Erkrankung auch regelhaft kein ärztliches Attest(„Krankschreibung“) vorsieht. Die Schule kann dies in begründeten Fällen verlangen. Hierfür schreibt die Berufsordnung eine Gebühr in der Arztpraxis vor. Sie als Eltern dürfen die Schüler selber entschuldigen, und müssen sich nicht bei einem Arzt vorstellen, auch nicht, wenn Kinder länger als 3 Tage krank sind. Ausnahmsweise, in begründeten Fällen, z.B. wenn Schulschwänzen vermutet wird oder am Tag eines Leistungsnachweises, kann die Schulleitung dies von ihnen verlangen.